Bei einem Grundstück, dass in Ihrem Besitz ist, tragen Sie die Kosten einer Fensterreinigung. Haben Sie ein Mietobjekt, können Sie die Kosten für die Fensterreinigung ggf. auf die Mieter umlegen und in der Nebenkostenabrechnung abrechnen, sofern die Mieter an einem solchen Service interessiert sind.